Öpfuböimli in der Berner Zeitung BZ

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Behindertenhilfe neu finanziert

Die Leistungen gehen jetzt an Dänu direkt – wovon auch sein Wohnheim Öpfuböimli profitiert

Der Kanton Bern finanziert neu Menschen mit Behinderungen statt Heime. Das Wohnheim in Huttwil zeigt, wie der grosse Wechsel nach ein paar Startschwierigkeiten funktioniert.

Brigitte Walser, Christian Pfander (Fotos)

Publiziert in der Berner Zeitung: 09.06.2026, 19:04

 

 

In Kürze:

  • Seit 2024 finanziert Bern Menschen mit Behinderungen direkt statt deren Institutionen.
  • Das Wohnheim Öpfuböimli erlebte als Vorreiter beim Systemwechsel unerwartete Komplikationen.
  • Alle Bewohnenden haben nun individuelle Kostengutsprachen mit jährlich 365 Gutschriften.
     

Dänu sagt: «Am liebsten male ich», während er lachende Gesichter pinselt. Am Nachmittag werde er in der Töpferei beim Glasieren helfen. Der junge Berner, der am liebsten mit dem Vornamen angesprochen wird, lebt mit 14 Männern und Frauen im Öpfuböimli, einem Wohnheim für Erwachsene mit körperlichen und kognitiven Behinderungen, in Huttwil.

Das Wohnheim übernahm eine Vorreiterrolle, als 2024 die Umstellung im bernischen Behindertenwesen begann – und kam damit an seine Belastungsgrenze. An diesem Frühlingsmorgen merkt man davon nichts mehr. Neben Dänu strickt eine Bewohnerin, eine andere häkelt und wieder eine andere hat ein Puzzle vor sich.

Menschen mit Behinderungen sollen ihre Wohnform selber bestimmen können. Als einer der ersten Kantone setzt Bern diesen Artikel der UNO-Behindertenrechtskonvention um. Die Folge ist, dass er nicht länger Heime finanziell unterstützt, sondern die Betroffenen selbst. Mit anderen Worten: Seit 2024 wechselt der Kanton Bern von der Objekt- zur Subjektfinanzierung.

Das Wohnheim Öpfuböimli sollte diesen Wechsel als erstes und innerhalb eines Quartals vollziehen. «Das ging nicht», sagt Heimleiter Bjørn Marti. Der Prozess sei viel komplexer als gedacht, «alle waren heillos überfordert».

Alle Bewohnenden im Öpfuböimli wurden abgeklärt

Bis anhin hatte der Kanton mit dem Wohnheim einen Pauschalbeitrag vereinbart, der die Beiträge der IV, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigungen ergänzte.

 

 

Neu sollte für Dänu und alle anderen im Heim eine individuelle Abklärung zeigen, wie viel Geld ihnen aufgrund ihrer Behinderung zusteht. Dazu musste ihr Unterstützungsbedarf in Stunden und Franken ausgedrückt und den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit, Gesundheit oder soziale Beziehungen zugeteilt werden.

«Diese Abklärungen waren enorm komplex», sagt Sybille Richiger, die im Heim die Gesamtteamleitung hat. Um die Bedarfsermittlung starten zu können, mussten sich Angehörige oder gesetzliche Vertreter zunächst mit der anfangs nicht ausgereiften Webapplikation Assistme vertraut machen. Mit ihr wird der individuelle Unterstützungsbedarf erfasst und abgerechnet.

In Huttwil wohnen oder anderswo? Schwierige Fragen

Es sei zu einer grossen Unruhe unter den Bewohnenden gekommen, erzählen Richiger und Marti. Auslöser war die Umfrage nach der Wohnform. Wer im Öpfuböimli wohnt, hat teils schwere kognitive Einschränkungen, nicht alle können sprechen, nicht bei allen weiss man, was sie verstehen. Wie sollte man sie fragen, wie und wo sie wohnen wollen? Und wie mit Antworten umgehen wie: «Im Einfamilienhaus!» Oder mit Ängsten wie: «Muss ich jetzt weg von hier?» Heimleiter Marti sagt: «Die Abklärungen haben unser System durcheinandergebracht.» Dann wurden sie gestoppt – doch aus ganz anderen Gründen.

 

 

Der Unterbruch erfolgte wegen offener Fragen zu Pflegeleistungen, wie sie auch Männer und Frauen im Öpfuböimli benötigen. Der Kanton verlangt, dass dieser Bereich über die Krankenkassen abgerechnet wird. Dafür fehlten jedoch Anleitungen, wodurch der Zeitplan des Wohnheims vollends durcheinandergeriet.

Im Kanton Bern war die Subjektfinanzierung in einem mehrjährigen Pilotversuch getestet worden. Wie konnte es sein, dass diese Anleitungen fehlten? Dazu schreibt die zuständige Direktion für Gesundheit, Soziales und Integration (GSI): Erst im Rahmen des gültigen Gesetzes hätten sich die Detailfragen rund um die Abrechnung mit den Krankenkassen gezeigt.

Wie viel der Kanton sparen könne, weil künftig die Krankenkassen stärker einspringen müssten, dazu sei noch keine Auskunft möglich. Beim Öpfuböimli wird es nichts sein: Die Abrechnung von Leistungen über die Krankenkasse wäre für das Heim derart aufwendig geworden, dass es darauf verzichten darf. Diese Sondergenehmigung lag im Sommer 2025 vor, und das Heim setzte die Bedarfsabklärungen fort. Eine kantonale Stelle prüfte diese anschliessend und genehmigte sie.

Was sich seither im Wohnheim Öpfuböimli geändert hat

Inzwischen – nach zwei Jahren – hat das Heim den Wechsel zur Subjektfinanzierung abgeschlossen: Alle Bewohner verfügen über eine individuelle Kostengutsprache gemäss dem neuen Behindertenleistungsgesetz. Alle haben ein Konto mit 365 Gutschriften pro Jahr. An den Tagen, die sie im Öpfuböimli sind, gehen die Gutschriften ans Wohnheim.

Was sich seither geändert hat: Eine Person hat das Heim gewechselt. Alle anderen sind geblieben. Niemand hat die neue Möglichkeit gewählt, in den eigenen vier Wänden zu wohnen und Assistenzpersonen anzustellen – zu lange leben sie schon in einer Institution, zu stark ist ihre Beeinträchtigung. Mehrere Personen beziehen aber mit ihren Gutschriften Assistenzleistungen für die Zeit, die sie ausserhalb des Heims verbringen und in der dieses nicht entschädigt wird.

Die finanzielle Situation des Wohnheims habe sich deutlich gebessert, so Heimleiter Marti. Zahlen nennt er nicht, sagt nur so viel: Bisher hätten sie ums finanzielle Überleben gekämpft. «Alles, was über das Nötigste hinausging, basierte auf freiwilligem Engagement.»

Jetzt kann sich das Heim mehr Personal und damit auch individuelle Betreuung leisten. «Nun können wir an der Gesellschaft teilhaben», sagt Marti. Es ist ein zweiter Punkt, den die Behindertenrechtskonvention verlangt: dass sich Menschen am kulturellen Leben, an Erholung, Freizeit und Sport beteiligen können.

Für Dänu bedeutet das zum Beispiel den Besuch eines Hockeymatchs. Eine Assistenzperson begleitet ihn. Céline, sie ist mit 18 Jahren die jüngste Bewohnerin, konnte ein Konzert ihrer Mutter besuchen. Daraus wurde ein kultureller Ausflug nach Langenthal für gleich mehrere Bewohnende.

 

 

Mit dem neuen System ist der zeitliche Aufwand der Assistenzperson für die Begleitung an einen Anlass abgedeckt. Zugbillette, Eintritte oder Verpflegung für beide sind aber Sache der Bewohnenden und führen zu neuen Herausforderungen. Sie werden vom Öpfuböimli übernommen, denn das Budget der meisten sei beschränkt, sagt Marti. Auf Spenden sei das Wohnheim deshalb weiterhin angewiesen.

Mehr Geld fürs Öpfuböimli, weniger für andere Heime?

Die Möglichkeit zu vermehrter Selbstbestimmung sei mit viel Freude verbunden, erzählt Richiger: «Bewohnende blühen auf.» Es gelte aber auch, sie damit nicht zu überfordern. Für die 35 Mitarbeitenden ist die Situation ebenfalls neu. So sind etwa aufgrund der individuelleren Betreuung die Dienstpläne komplexer geworden.

Der Wechsel hat das Wohnheim in Huttwil finanziell gestärkt. Andere Heime wird es hingegen schwächen, denn die Umstellung soll für den Kanton kostenneutral erfolgen. Das einzuhalten, sei nach wie vor das Ziel, bestätigt die GSI. Zusätzlich Geld – rund 20 Millionen Franken – hat der Grosse Rat nur für Menschen gesprochen, die neu eine Gutschrift erhalten, sowie für die Entschädigung von Angehörigen. Gemäss Angaben der GSI sind für dieses Jahr insgesamt 290 Millionen Franken für die Behindertenhilfe vorgesehen.

Der Kanton übernimmt nur jene Kosten, die nicht durch Versicherungen wie die IV oder andere abgedeckt sind. Auch die GSI geht nicht näher auf Zahlen ein: Eine fundierte Aussage zu den finanziellen Folgen könne erst ein Jahr nach Umstellung aller Institutionen gemacht werden.

Bei 3500 Personen in knapp 70 Institutionen stehen oder standen Abklärungen wie im Öpfuböimli an. Hinzu kommen die Bedarfserhebungen von Menschen, die nicht in einem Heim leben. Die GSI räumt ein: Die Umstellung sei ein grosser Schritt, der die Menschen mit Behinderungen, aber auch ihre Angehörigen, Versicherungen und Behörden involviere.

Der Kanton Bern sei einer der ersten Kantone, welcher den Wechsel vollziehe. Von den Erfahrungen, die Huttwil gemacht hat, sollen die nachfolgenden Institutionen profitieren können. Die Erkenntnisse würden mit diesen und mit den Behörden ausgetauscht, so die GSI.

Trotz aller Turbulenzen hält die GSI am ursprünglichen Zeitplan fest: Der Gesetzgeber habe die Einführungszeit für die Subjektfinanzierung auf vier Jahre bis Ende 2027 festgelegt, und dieses Ziel habe Priorität.

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